Die zweitägige Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder ist heute in Travemünde zu Ende gegangen. Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister sowie die Gesundheitssenatorinnen der Länder haben unter Leitung der GMK-Vorsitzenden Prof. Dr. Kerstin von der Decken mehr als 50 Anträge beraten und Beschlüsse gefasst.
Die Länder sind sich beispielsweise einig, dass die ambulante medizinische Versorgung gestärkt werden muss. Sie fordern daher in einem Antrag (3.17) vom Bund, umgehend bundesgesetzlichen Weichenstellungen für entsprechende Maßnahmen vorzunehmen. Zudem richten sie aufgrund der hohen Bedeutung für die zukünftige Versorgung eine eigene Länder-AG ein (3.16), die sich im Schwerpunkt mit der ambulanten und sektorenübergreifenden Versorgung befassen und konkrete Vorschläge erarbeiten wird. Zudem sollen nach dem Willen der Länder das Anerkennungsverfahren für ausländische Ärztinnen und Ärzte beschleunigt werden, ohne dabei die Patientensicherheit zu vernachlässigen (7.4). Ein entsprechender Bundesratsantrag mit konkreten Vorschlägen wird vorbereitet. Die hat sich zudem GMK für eine Überprüfung des Risikostrukturausgleichs (5.4) ausgesprochen.
Mit der Sicherung der Arzneimittelversorgung befassten sich die Länder in verschiedenen Anträgen. Unter anderem wird der Bund mit einem Beschluss (6.1) zum Erhalt der wohnortnahen Arzneimittelversorgung durch inhabergeführte Vor-Ort-Apotheken gebeten, die Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen. Die bisher in Aussicht gestellten Maßnahmen zur Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform reichen nicht, um die Lage der Apotheken nachhaltig zu verbessern und eine zuverlässige und niederschwellige Versorgung zu gewährleisten. Zudem fordern die Länder in einem weiteren Beschluss (6.2) das Bundesgesundheitsministerium auf, eine Rechtsgrundlage (im SGB V) zu schaffen, die die Erstattung von Importarzneimitteln bundesweit einheitlich unabhängig von Verhandlungen zwischen Kostenträgern und Apotheken sichert, um im Falle eines festgestellten Versorgungsmangels Importe zu erleichtern. Einigkeit unter den Ländern bestand über die hohe Bedeutung des Öffentliche Gesundheitsdienstes (ÖGD) (8.1). Mit einem gemeinsamen eingebrachten Beschluss aller Länder (8.2) soll eine Bund-Länder-Vereinbarung zur gemeinsamen Weiterentwicklung des ÖGD ab 1. Januar 2027 erarbeitet werden.
Gastgeber der Gesundheitsministerkonferenz 2025 wird der Freistaat Thüringen sein.