Es war für den BÄK-Präsidenten, Dr. Klaus Reinhardt, nach seiner Wahl 2019 (coronabedingt) der erste ordentliche Präsenz-Ärztetag – eine Tatsache, die erkennbar nicht nur er genoss, sondern auch den 250 Delegierten des 126. Deutschen Ärztetages im Bremer Congress-Zentrum und ihren Debatten gut bekam. In ihrer Überzeugung, dass Präsenz ohnehin weiterhin der „Goldstandard“ ist, fühlten sich die (meisten) Abgeordneten sicherlich auch dadurch bestätigt, dass mangels funktionierender Technik – anstelle der geplanten Online-Abstimmung – noch immer die gelbe Abstimmungskarte zum Einsatz kam.
Anders sieht es wohl in Zukunft mit Sitzungen von Arbeitsgruppen, Ständigen Konferenzen, Kommissionen und Ausschüssen der Bundesärztekammer aus. Sie sollen grundsätzlich als hybride Sitzungen mit digitaler Teilnahmemöglichkeit oder als reine Online-Sitzungen angeboten werden. (Antrag)
Im Mittelpunkt der vier Bremer Tage stand aber nicht die Befassung mit den technischen Herausforderungen der Durchführung der Versammlung oder Online-/Hybrid-Gremiensitzungen, sondern es waren die zentralen Herausforderungen der Gesundheitspolitik, die die Entsandten der Kammern aus ganz Deutschland beschäftigten. Dazu gehörten u. a. die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche. Die Jüngsten hätten einen hohen Preis bezahlt. Vereinsamung, Bildungsdefizite, häusliche Gewalt: Das seien nur einige der Folgen, unter denen sie litten. Alle waren sich einig: Jetzt gelte es, umfangreiche Unterstützungs- und Hilfspakete zu schnüren und Kinder und Jugendliche bei allen künftigen Corona-Maßnahmen in den Mittelpunkt zu stellen.
Der Deutsche Ärztetag hat den Verordnungsgeber aufgefordert, die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) jetzt umzusetzen. Die Bundesärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfe haben hierfür in jahrelanger intensiver Arbeit einen gemeinsamen Vorschlag entwickelt. Sollte der Verordnungsgeber die GOÄneu nicht bis zum 31.12.2022 in Kraft setzen, fordern die Abgeordneten des 126. Deutschen Ärztetages die Bundesärztekammer auf, die Ärzteschaft über die rechtskonforme Möglichkeit der Anwendung besonderer Honorarvereinbarungen (sog. Abdingung) mit höheren Steigerungsfaktoren als dem 2,3-fachen Regelsteigerungssatz zu informieren.
Der BÄK-Vorstand hat zudem ein Kalkulationstool vorgestellt, mit dem der im Krankenhaus tatsächlich anfallende Bedarf an ärztlicher Leistung errechnet werden kann. Darin einbezogen seien sämtliche Leistungen, die Klinikärztinnen und -ärzte in ihrem Alltag erbringen: Tätigkeiten in der direkten und indirekten Patientenversorgung ebenso wie weitere Aufgaben, zum Beispiel im Bereich der Qualitätssicherung, im Arbeitsschutz, der Fort- und Weiterbildung oder der Administration.
Die Zusatzbezeichnung Homöopathie wird in der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) gestrichen: Das haben die Abgeordneten mit großer Mehrheit beschlossen. Wissenschaftliche Studien, die einen evidenzbasierten Einsatz der Homöopathie belegen, fehlten, hieß es zur Begründung im entsprechenden Antrag. Heiß diskutiert wurde auch die Frage, wie Fehlzeiten in der Weiterbildung fair anerkannt werden können. Der Antrag des BÄK-Vorstandes wurde schließlich angenommen. „Grundsätzlich“ können demnach längere Fehlzeiten anerkannt werden.