Das Thüringer Landessozialgericht (LSG) in Erfurt hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Ärzten keine Patienten zwangszuweisen darf. Ein Arzt klagte gegen die Zwangszuweisung von Patienten an eine angestellte Fachärztin durch die KV.
Nach Auffassung des LSG kann der Praxisinhaber durch die KV nicht zur Duldung der Zuweisung von Patienten an seine angestellte Ärztin verpflichtet werden. Für eine Zuweisung fehle es generell an einer Rechtsgrundlage; eine solche sei weder in der KV-Satzung noch im Gesetz zu finden.
Die Revision zum Bundessozialgericht ließen die Erfurter Richter leider nicht zu. Ob die KV Thüringen hiergegen Beschwerde einlegen wird, ist noch unklar.
Thüringer Landessozialgericht,
Urteil vom 06.06.2018
Az.: L 11 KA 1312/17