Krankenhausreform: Vier BMG-Gesetzgebungsverfahren in Planung

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat am Montag mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände in Berlin über die geplante Krankenhausreform gesprochen. Lauterbachs Reformpläne zielen darauf ab, das Vergütungssystem der Kliniken mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um sie von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen.

Das Bundesministerium für Gesundheit plant durch vier Gesetzgebungsverfahren eine nachhaltige Veränderung der stationären Versorgungslandschaft. Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz soll der Grundstein gelegt werden für die geplante Struktur- und Finanzierungsreform.

Die Pläne im Einzelnen (Quelle: BMG) – 

Krankenhaustransparenzgesetz

  • Kurzfristige Liquidität für Krankenhäuser: Durch eine frühzeitige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen beim Pflegepersonal, die unterjährige Berücksichtigung von Tariflohnsteigerungen bei Pflegekräften sowie die Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts von 230 auf 250 Euro würden Krankenhäuser kurzfristige Liquidität von über 6 Mrd. Euro erhalten und damit deutlich früher, als durch die eigentliche Systematik vorgesehen.
    Zusammen mit den noch anstehenden Energiehilfen kann eine Insolvenzwelle bzw. die Schließung von Krankenhäusern im Jahr 2024 weitestgehend abgewendet werden.
  • Wichtige Grundlagen für die anstehende Krankenhausreform: Das Gesetz beinhaltet etwa einen Auftrag an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zur Erarbeitung und Zertifizierung eines Leistungsgruppen-Groupers, durch den sämtliche Krankenhausleistungen (ICD und OPS) den 65 Leistungsgruppen zugeteilt werden können. Die Vorarbeiten an der geplanten Vergütungssystematik sind von diesem Grouper abhängig. Zudem wird die Erhebung einzelner Daten gesetzlich verankert, die für die weitere Reform unerlässlich sind. Ohne diese Daten ist eine detaillierte Folgenabschätzung nicht möglich.
  • Transparente Information über die Krankenhauslandschaft im Bundes-Klinik-Atlas: In einem vom BMG auf einer eigenen Internetseite veröffentlichten Transparenzverzeichnis sollen Bürgerinnen und Bürger einen strukturierten und leicht zugänglichen Überblick über das Leistungsangebot der einzelnen Krankenhäuser erhalten. Hierfür werden insbesondere der Leistungsumfang, die personelle Ausstattung und Ergebnisse aus etablierten Qualitätssicherungs-Verfahren abgebildet. Dadurch erhalten Bürgerinnen und Bürger – auch ohne jegliche Vorkenntnisse im Gesundheitswesen – erstmals einen systematischen Überblick über die Krankenhäuser in unserem Land und damit eine fundierte Basis für informierte Entscheidungen.

 

Krankenhausfinanzierungsgesetz

  • Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung werden mit dem Gesetz drei zentrale Ziele verfolgt: die Entökonomisierung, die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie die Entbürokratisierung des Systems.
  • Das Spektrum der medizinischen Leistungen der Krankenhäuser wird künftig in 65 Leistungsgruppen abgebildet, die als Instrument einer differenzierten und gezielten Krankenhausplanung dienen. Diese Leistungsgruppen werden bundeseinheitlich mit Mindestqualitätsanforderungen hinterlegt, die erfüllt sein müssen, damit ein Krankenhaus diese Leistungen erbringen kann.
  • Leistungsgruppen werden den einzelnen Krankenhausstandorten von den Planungsbehörden der Länder zugewiesen. Sie entscheiden darüber, welche Standorte welche Leistungen unter diesen Voraussetzungen erbringen dürfen.
  • Durch die Genehmigung von Ausnahmen verbleiben Möglichkeiten, in der Fläche eine bedarfsnotwendige stationäre Versorgung sicherzustellen, wenn ansonsten die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung nicht gewährleistet werden kann.
  • Für die Abkehr von der starren Vergütung nach Fallzahlen wird eine Vorhaltevergütung eingeführt. Mit der Vorhaltevergütung wird sichergestellt, dass Strukturen in Krankenhäusern nicht länger direkt abhängig von der Leistungserbringung geschaffen und erhalten werden können. Demnach bekommen Krankenhäuser unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme ihrer Leistungen eine feste Vorhaltevergütung.
  • Durch das Konzept der „Level 1i-Krankenhäuser“ als sektorenübergreifende Versorger wird die ärztliche und pflegerische Vor-Ort-Versorgung in Deutschland um ein innovatives Element ergänzt. Diese Einrichtungen sichern eine wohnortnahe medizinische Versorgung durch eine Bündelung interdisziplinärer und interprofessioneller Leistungen. Level 1i-Krankenhäuser verbinden stationäre Leistungen der interdisziplinären Grundversorgung wohnortnah mit ambulanten fach- und hausärztlichen Leistungen und zeichnen sich durch eine enge Zusammenarbeit mit weiteren Berufsgruppen im Bereich der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung aus. Damit werden sie zu einer wichtigen Brücke zwischen der ambulanten und stationären Versorgung.