Notfallreform passiert Bundestag

Der Bundestag hat die Notfallreform verabschiedet. Mit den Regelungen sollen Notaufnahmen entlastet werden und gleichzeitig Patient:innen schneller in die richtige Versorgung gelangen. Parallel zur Reform wurden auch Anpassungen und Folgeregelungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, darunter die Rücknahme des Fixkostendegressionsabschlags.

Als „überfällig“ und „effizienzsteigernd“ hat Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann (CDU) die Entscheidung zur Reform der Notfallversorgung bezeichnet. Denn diese trage dazu bei, dass Patient:innen künftig schneller die medizinische Hilfe erhalten, die sie tatsächlich benötigen. „Die Notaufnahmen werden entlastet und können sich auf die Fälle konzentrieren, die schnelle Hilfe brauchen“, so der Minister weiter.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Schaffung Integrierter Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern und spezielle Zentren für Kinder und Jugendliche (KINZ), in denen Kliniken und Kassenärztliche Vereinigungen bei der Notfallversorgung zusammenarbeiten.
  • Ersteinschätzung und Patientensteuerung, um Patienten je nach Dringlichkeit in die Notaufnahme, eine KV-Notdienstpraxis oder eine Kooperationspraxis zu vermitteln.
  • Arzneimittelabgabe für die unmittelbare Anschlussversorgung durch Ärzt:innen in den Notdienstpraxen der INZ, sodass zusätzliche Wege zur Apotheke oder erneute Arztkontakte vermieden werden.
  • Aufteilung der Rufnummer 116 117 in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle auf, wobei letztere mir einem Rund-um-die-Uhr-Angebot telefonischer oder videounterstützter ärztlicher Beratung und bei Bedarf ergänzt durch aufsuchende Versorgung ausgestattet wird.
  • Vernetzung von 112 und 116 117 zu digitalen Gesundheitsleitsystemen, die Patient:innen gezielt weitervermitteln und bereits erhobene Daten austauschen.
  • Verankerung der medizinischen Notfallrettung als eigenständige Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung im SGB V, um die Vergütung für Behandlung am Einsatzort und das Notfallmanagement auch ohne Transport ins Krankenhaus sicherzustellen.
  • Entwicklung bundeseinheitlicher Standards für die medizinische Notfallrettung durch ein Fachgremium. Die Landesverbände der Krankenkassen vereinbaren mit den zuständigen Leistungserbringern die Vergütung der einzelnen Leistungen.

Mehr dazu: Uebersicht_Folgeregelungen_BStabG.pdf

Hinzukommt, dass mit dem Beschluss zur Notfallreform einige Änderungen am GKV-BStabG vorgenommen wurden. Dazu gehört, dass der vorgesehene Fixkostendegressionsabschlag auch für die hausarztzentrierte Versorgung zurückgenommen wird. Außerdem sollen bei der psychotherapeutischen Versorgung für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch erkrankte Menschen und dringliche Behandlungsfälle besondere Vergütungsregelungen gelten und begonnene Therapien vor Mengenbegrenzungen geschützt werden.

Kritik am Beschluss zur Notfallreform kommt unter anderem aus der Opposition. Denn diese stehe im Widerspruch zum GKV-Spargesetz. Zudem sorgt die vorgesehene Verschärfung der Terminmeldung für Vertragsärzt:innen für Wirbel.

Die Notfallreform werde nicht alle bestehenden Probleme lösen, so Linnemann. Doch es handele sich um „ein Gesetz, was das System besser macht.“ Der Bundesrat muss dem Gesetz jedoch noch zustimmen.