Der Bundestag hat die Notfallreform verabschiedet. Mit den Regelungen sollen Notaufnahmen entlastet werden und gleichzeitig Patient:innen schneller in die richtige Versorgung gelangen. Parallel zur Reform wurden auch Anpassungen und Folgeregelungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, darunter die Rücknahme des Fixkostendegressionsabschlags.
Als „überfällig“ und „effizienzsteigernd“ hat Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann (CDU) die Entscheidung zur Reform der Notfallversorgung bezeichnet. Denn diese trage dazu bei, dass Patient:innen künftig schneller die medizinische Hilfe erhalten, die sie tatsächlich benötigen. „Die Notaufnahmen werden entlastet und können sich auf die Fälle konzentrieren, die schnelle Hilfe brauchen“, so der Minister weiter.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Mehr dazu: Uebersicht_Folgeregelungen_BStabG.pdf
Hinzukommt, dass mit dem Beschluss zur Notfallreform einige Änderungen am GKV-BStabG vorgenommen wurden. Dazu gehört, dass der vorgesehene Fixkostendegressionsabschlag auch für die hausarztzentrierte Versorgung zurückgenommen wird. Außerdem sollen bei der psychotherapeutischen Versorgung für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch erkrankte Menschen und dringliche Behandlungsfälle besondere Vergütungsregelungen gelten und begonnene Therapien vor Mengenbegrenzungen geschützt werden.
Kritik am Beschluss zur Notfallreform kommt unter anderem aus der Opposition. Denn diese stehe im Widerspruch zum GKV-Spargesetz. Zudem sorgt die vorgesehene Verschärfung der Terminmeldung für Vertragsärzt:innen für Wirbel.
Die Notfallreform werde nicht alle bestehenden Probleme lösen, so Linnemann. Doch es handele sich um „ein Gesetz, was das System besser macht.“ Der Bundesrat muss dem Gesetz jedoch noch zustimmen.