Die gesetzlichen Krankenkassen werden in den kommenden Wochen ihre Mitglieder über die elektronische Patientenakte ab 2025 informieren. Die ersten haben damit bereits begonnen. Die Versicherten haben dann sechs Wochen Zeit zu widersprechen, falls sie keine ePA wünschen.
Ab 15. Januar 2025 stellen die Krankenkassen ihren Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) bereit, sofern diese nicht widersprochen haben. Dieses Opt-out-Verfahren schreibt der Gesetzgeber vor. Ein Widerspruch ist auch danach noch möglich, ebenso kann er jederzeit widerrufen werden.