Pflegereform: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz

Das Bundeskabinett hat sich auf den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) geeinigt. Dieses ist Teil der geplanten grundlegenden Pflegereform und soll dazu beitragen, die Pflegeversicherung langfristig stabil und finanzierbar zu gestalten, Leistungsansprüche zu vereinfachen und die Prävention zu stärken. Das Gesetz soll voraussichtlich ab 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Das System der sozialen Pflegeversicherung muss reformiert werden, hat Gesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann zuletzt deutlich gemacht. Denn nur so können Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zukünftig entlastet werden. Das Pflegeneuordnungsgesetz soll einen Beitrag dazu leisten.

Pflegeneuordnungsgesetz: Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Stabilisierung der Finanzen

  • Die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialen Pflegeversicherung steigt analog zur GKV um 300 Euro pro Monat.
  • Der Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte steigt ab 2027 um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent.
  • Ab 1. Januar 2028 wird ein Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartner:innen in Höhe von 0,52 Prozent erhoben. Dabei gelten die gleichen Ausnahmen wie in der GKV.
  • Die Pflegeversicherung übernimmt weiterhin die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige.
  • Ab 2029 wird eine jährliche Dynamisierung der Leistungsbeiträge auf Basis der Kerninflationsrate eingeführt.

Stärkung von Prävention

  • Versicherte ab dem 60. Lebensjahr haben Anspruch auf eine Früherkennungs-Untersuchung „Check-up 60+“, gesundheitliche Risiken und Belastungen frühzeitig zu erkennen und unter anderem Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Krankenkassen können Versicherten Präventionsangebote empfehlen und hierfür vorhandene Daten nutzen.
  • Pflegebegutachtung soll prüfen, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf senken kann.
  • Präventionsorientierte, fachliche Pflegebegleitung unterstützt Familien, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen, frühzeitig und fortlaufend Unterstützung. Die Inanspruchnahme von Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen der Pflegebegleitung wird unterstützt.

Weniger Bürokratie, bessere Versorgungsstrukturen, mehr Effizienz

  • Einführung eines digitalen „Pflege-Cockpits“ vereinfacht die Organisation der Pflege, unter anderem durch die Einführung eines zentralen Online-Zugangs zum Überblick über Leistungen und Co.
  • Bündelung bisher separater Leistungen ermöglicht, die zentralen Leistungen bei häuslicher Pflege wie Pflegegeld und die Ansprüche auf Sachleistungen ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste in den Pflegegraden 2 bis 5 zu erhöhen.
  • Besondere Berücksichtigung von Familien mit pflegebedürftigen Kindern: Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs beträgt das Sozialraumbudget bis zu 300 Euro im Monat.
  • Sicherstellung der Versorgung in pflegerischen Akutsituationen durch Überbrückungsbudget für Notdienste in der ambulanten Pflege sowie vollstationäre Kurzzeitpflege. Ab 2028 kommen Akut-Kurzzeitpflegeplätze hinzu.
  • Anpassung der Begutachtungssystematik im Sinne der ursprünglichen wissenschaftlich empfohlenen Werte, um Pflegegrade 1 bis 3 zielgenauer zu vergeben. Ein wissenschaftlicher Beirat prüft das Begutachtungsinstrument und -verfahren kontinuierlich und liefert fachlich fundierte Empfehlungen und Vorschläge.

Mehr Innovationen und besserer Einsatz von Technik und Digitalisierung

  • Modernisierung des Rechts der Pflegeversicherung: Das Vertrags- und Vergütungsrecht der Pflegeversicherung wird geöffnet, um Pflegeeinrichtungen mehr Raum für Innovationen zu geben und mehr Anreize für den Einsatz von Technik und Digitalisierung zu setzen.
  • Verstetigung und Ausbau des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege.
  • Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes sollen 1,6 Milliarden Euro für die Digitalisierung von Einrichtungen der Langzeitpflege zur Verfügung gestellt werden. Die Länder sollen hierfür einen Förderbetrag in Höhe von insgesamt 400 Millionen Euro beitragen.

Doch das Pflegeneuordnungsgesetz ist nur ein Teil der Pflegereform. Bereits ab Oktober soll eine eigens einberufene Strukturkommission grundlegende Reformen erarbeiten, um die Pflege auch langfristig zukunftsfest zu machen, so Linneann weiter.

Quelle: BMG