Regierungskommission legt Empfehlungen zu Mindestvorgaben vor

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat begrüßt, dass Patientinnen und Patienten einen besseren Überblick über die Qualität der stationären Versorgung bekommen sollen. „Durch eine klare, bundeseinheitliche Zuweisung von Leistungsgruppen mit Mindestqualitätsvoraussetzungen entstehen für die vorgeschlagenen Level Versorgungsstufen, die zu mehr Qualitätstransparenz für die Bevölkerung führen“, heißt es in der siebten Stellungnahme der Regierungskommission. Unter dem Titel „Weiterentwicklung der Qualitätssicherung, des Qualitäts- und des klinischen Risikomanagements. Mehr Qualität – weniger Bürokratie“ legt die Regierungskommission Empfehlungen vor, wie Bürokratie abgebaut und Qualität durch neue – und die Weiterentwicklung bestehender –Instrumente der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements gefördert werden soll.

Die Empfehlungen im Einzelnen:

  • Überprüfung aller bisherigen Instrumente der Qualitätssicherung.
  • Oberstes Gebot für Nachweise sollte weniger Bürokratie und Praxistauglichkeit sein.
  • Wo immer möglich sollen vorhandene Daten z.B. aus Abrechnungs- oder Sozialdaten sowie Krankenhausinformationssystemen genutzt werden.
  • Stabil unauffällige Einrichtungen sollten erst nach drei Jahren wieder überprüft werden.
  • Qualitätsindikatoren sollten möglichst auf Empfehlungen von S3‑Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften beruhen.
  • Vorhandene Zertifikate, die wissenschaftlichen Kriterien nicht genügen, sollten nicht mehr finanziert bzw. von Krankenhäusern nicht erworben werden. Das IQTIG soll Kriterien für die Bewertung von Zertifikaten erarbeiten.
  • Auch für nichtärztliche Behandlungsarten (Qualität der Leistungen der Pflege u.a. Gesundheitsberufe) sollen Standards entwickelt werden.
  • Gesundheitseinrichtungen, die so genannte Indikationsboards etablieren, sollen dafür mit einer qualitätsabhängigen Vergütung belohnt werden.
  • Berücksichtigt werden sollen nicht nur klinische Daten, sondern auch die Patientenperspektive: Daten aus Patientenbefragungen zu Outcomes (PROMs)* und Prozessen (PREMs)* sollen daher zur Qualitätsbewertung herangezogen werden, für alle Krankenhäuser verbindlich sein und Bestandteil der qualitätsabhängigen Vergütung werden.
  • Die Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Sektor sollte angeglichen werden. Auch die Vorgehensweisen in den Bundesländern sollten harmonisiert werden.
  • Einführung eines (freiwilligen) Zertifikats für Krankenhäuser, die sich mit Gesundheitseinrichtungen aus der Region vernetzen und eng zusammenarbeiten. Damit verbunden: Aufstockung des Vorhaltebudgets um bis zu 2%.
  • Weiterentwicklung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements (QM-RL) zu einem klaren Anforderungskatalog. Bei erfolgreicher (freiwilliger) Auditierung sollten Krankenhäuser ihr Vorhaltebudget um bis zu 2% aufstocken können.
  • Wer mit Methoden des „Shared Decision Making“ arbeitet – einer Form der Kommunikation, in der sich Arzt und Patient auf Augenhöhe begegnen und Informationen für Laien verständlich vermittelt werden – soll ebenfalls mit einer qualitätsabhängigen Vergütung belohnt werden.