Regierungskommission legt Reformvorschläge für bessere Zusammenarbeit im Gesundheitssystem vor

Die Sektorengrenzen des deutschen Gesundheitswesens zu überwinden, fordert die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in ihrer zehnten Stellungnahme, welche sie am Freitag vorgelegt hat. Dazu sollen kleinere Krankenhäuser in der Fläche verstärkt ambulante Leistungen anbieten, ein Primärarztsystem aufgebaut und die Versorgung regional und gemeinsam für den ambulanten und den stationären Bereich geplant werden. 

Die Empfehlungen im Einzelnen

Kurzfristige Maßnahmen

  • Aufbau von Krankenhäusern für sektorenübergreifende Versorgung (Level Ii)
    • die vorrangig ambulante Behandlung anbieten,
    • die nach Tagespauschalen abrechnen,
    • die von den Bundesländern geplant werden,
    • die bei Unterversorgung einspringen und ambulante Leistungen mit der KV abrechnen,
    • die mit den KVen Budgets aushandeln, um für bislang stationär erbrachte Behandlungen die Vergütung als ambulante Leistungen auch in nicht unterversorgten Gebieten zu regeln,
    • deren Leistungskatalog die Selbstverwaltungspartner in Positivlisten definieren,
    • deren Standorte Platz bieten für vielfältige Gesundheitsangebote: Apotheken, Arztpraxen, MVZ, Gesundheitskioske, Sanitätshäuser, andere Gesundheitsberufe
  • Aufbau von Institutsambulanzen
  • Weiterentwicklung der Hybrid-DRG
  • Ausbau des Belegarztsystems

Mittel- und langfristige Maßnahmen 

  • Aufbau regionaler Gremien unter Landesvorsitz, die ambulante und stationäre Versorgung gemeinsam planen
  • Aufbau eines Primärarztsystems (aus Allgemeinmedizinern, Internisten, Pädiater, Gynäkologen, Psychiatern) zur Steuerung der Gesundheitsversorgung und Abbau der doppelten Facharztschiene
  • Flächendeckende Versorgung durch qualifiziertes Pflegefachpersonal mit weitgehenden Kompetenzen (Einschränkung des Arztvorbehalts)
  • Vergabe von Regionalbudgets für Versorgungsaufträge für bestimmte Regionen/Bevölkerungsgruppen

Weitere Informationen

Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Regierungskommission wurde im Mai 2022 eingerichtet, um notwendige Reformen im Krankenhausbereich anzugehen. Sie soll Empfehlungen vorlegen und Ziele für eine auf Leistungsgruppen und auf Versorgungsstufen basierende Krankenhausplanung formulieren. Dabei orientiert sich die „Regierungskommission Krankenhäuser“ an Kriterien wie Erreichbarkeit und der demographischen Entwicklung.

Die zehnte Stellungnahme der Regierungskommission finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauskommission-stellungnahme-ueberwindung-der-sektorengrenzen.pdf