Regierungskommission legt Rettungsdienst-Konzept vor

Einheitliche Vorgaben zu Organisation, Leistungsumfang, Qualität und Bezahlung des Rettungsdienstes fordert die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“, laut einer Pressemitteilung des BMG. „Erreicht werden soll eine transparente, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte patientenzentrierte präklinische Notfallversorgung nach bundesweit vergleichbaren Vorgaben; das dient zugleich dem Ziel von Qualität und Wirtschaftlichkeit“, heißt es dazu in der Neunten Stellungnahme und Empfehlung der Kommission.

Die Vorschläge der Regierungskommission im Einzelnen

Regelung des Rettungsdienstes im SGBV

  • Der konkrete Leistungsanspruch soll in einer eigenständigen Norm im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt werden. Berücksichtigt werden sollen dabei die Leistung der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, der Notfalltransport um komplementäre Notfallversorgungsnagebote, wie z.B. pflegerische Notfallversorgung oder psychiatrisch-psychosoziale Krisenintervention.

Mehr Transparenz und bessere Qualitätssicherung

  • Festgelegt werden sollen Vorgaben für Mindestpersonalausstattung, Qualifikation und Weiterqualifizierung, Rettungsmittel.

Einheitliche Qualitätsstandards

  • Die Anforderungen an Struktur-, Prozess- und soweit möglich Ergebnisqualität sowie die Qualifikation des eingesetzten Personals in Leitstellen und der Notfallrettung sollen länderübergreifend vereinheitlicht werden. Anzustreben ist die Etablierung eines Notfallversorgungsregisters mit Kerndaten zu KV-Notdienst, Rettungsdienst, Notaufnahmen, Notfallzentren.

Digitales Ressourcenregister

  • Um Patienten besser steuern zu können soll ein digitales Echtzeit-Register über vorhandene Ressourcen aufgebaut werden.

Leitstellen-Organisation

  • Die Bundesländer sollen die Koordinierung des Rettungsdienstes straffen. Richtwert ist dafür eine Leitstelle pro ca. 1 Mio. Einwohner.

Personalmanagement

  • Die Befugnisse von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern soll ausgeweitet werden (Medikamentengabe, invasive Maßnahmen).
  • Besonders qualifizierte Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sollen mit eigener fachgebundener Heilkundebefugnis („advanced paramedic practitioner“, Bachelor/Master-Niveau) den jetzigen Notarztdienst substituieren und die ärztlichen Spezialressourcen nur bei Bedarf anfordern müssen.
  • Notärztinnen und Notärzte sollen nur in besonders komplexen Fällen eingesetzt werden.

Notfallversorgung in ländlichen Regionen

  • Für eine hochwertige Notfallversorgung auch in ländlichen Regionen und in Abhängigkeit der Krankenhausplanung des Bundeslandes soll der Luftrettungsdienst, insbesondere durch Ausbau von Landemöglichkeiten und Nachtbetrieb, erweitert werden.

Allgemeine Gesundheitskompetenz

  • „Erste Hilfe“-Kurse sollen in den Grund- und weiterführenden Schulen und am Arbeitsplatz angeboten werden und verpflichtend sein.
  • Ersthelfer-Apps sollen flächendeckend eingeführt werden.
  • Öffentlich zugängliche Defibrillatoren sollen flächendeckend aufgestellt werden.

Finanzierung des Rettungsdienstes

  • Krankenkassen sollen die Leistungen der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, den Notfalltransport sowie zusätzliche Dienste (wie die pflegerische Notfallversorgung) vergüten.
  • Die Vergütung des Rettungsdienstes sollte sich aus Vorhalte- und Leistungsanteil zusammensetzen.
  • Neben bundesweit geltenden Entgelten sollten regionale Anpassungsfaktoren vereinbart werden.