Synopse zur Satzungsänderung

Der Gesamtvorstand des Hartmannbundes – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V. hat eine Satzungsänderung zustimmend zur Kenntnis genommen, über welche die Hauptversammlung (HV) des Verbandes in ihrer Sitzung am 11. November 2023 satzungsgemäß zu beschließen hat.

Der Satzungstext in seiner derzeit geltenden Fassung kann unter www.hartmannbund.de/satzung eingesehen werden. Bei den beantragten Änderungen handelt es sich um die Schaffung einer satzungsrechtlichen Grundlage für Online- und Hybridsitzungen (betrifft § 10 Abs. 3 und 4, § 11 Abs. 1 c), Abs. 6 und Abs. 7, § 12 Abs. 7 und Abs. 8, § 18 Abs. 3 sowie § 19), eine notwendige Anpassung im Hinblick auf die Erwähnung der Schriftlichkeit der Ladung zur HV (betrifft § 10 Abs. 4) sowie eine Modifizierung der Voraussetzungen zur Wahl einer jungen Ärztin oder eines jungen Arztes in den Geschäftsführenden Vorstand (GfV) des Verbandes (betrifft § 12 Abs. 2).

Um sämtliche Änderungen vollumfänglich nachvollziehen zu können, finden Sie den Vorschläge in Form von Synopsen unter folgenden Links: 

Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung der Hauptversammlung

Antrag auf Satzungsänderung für die HV