Vereinbarung für den Einsatz der Videosprechstunde
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben eine neue Vereinbarung für den Einsatz der Videosprechstunde geschlossen.
Im Wesentlichen regelt die Vereinbarung die folgenden Punkte:
- Wenn Patientinnen und Patienten über Vermittlungsportale Videosprechstunden angeboten werden, so ist vor Durchführung der Videosprechstunden ein Ersteinschätzungsverfahren zu durchlaufen. Auf Basis dieses Verfahrens wird die medizinische Dringlichkeit der benötigten Behandlung eingeschätzt.
- Die Angebote von Portalen sollen (jenseits des Bereitschaftsdienstes) regionalisiert sein, das bedeutet, dass vorrangig Videosprechstunden zwischen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten und Patientinnen und Patienten durchgeführt werden sollen, die sich in räumlicher Nähe zueinander finden.
- Patientinnen und Patienten, deren Versorgungsbedarf in einer Videosprechstunde nicht vollständig begegnet werden kann, erhalten von der behandelnden Vertragsärztin oder Vertragsärzten eine strukturierte Anschlussversorgung (z.B. Angebot eines zeitnahen Präsenztermins in der Praxis).
- Vermittlungsportale für Videosprechstunden müssen Termine für Videosprechstunden ausschließlich nach medizinischen Kriterien (nicht z.B. anhand der Kostenträgerschaft oder nach Leistungswünschen) priorisieren.