Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

AbbVie Deutschland hat heute eine Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben. Da die Regelungen des neuen Gesetzes aus November 2022 innovative Medikamente geringer incentivieren, würden medizinische Innovationen für die Zukunft systematisch abgewertet. Dies geschehe, um die Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenkassen kurzfristig zu schließen, so das Unternehmen in seiner Verfassungsbeschwerde.

AbbVie bewertet die Maßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) nicht nur als innovations- und standortfeindlich, sondern auch als Verletzung seiner in der Verfassung garantierten Rechte. Ein Beispiel: Das GKV-FinStG besagt, dass neue Medikamente mit dem wissenschaftlich begründeten gleichen Nutzen wie zugelassene Standardtherapien mindestens 10 % weniger kosten müssen als diese. Diese Regelung verstoße laut des Unternehmens gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz. AbbVie hat daher am 31. Mai 2023 eine Verfassungsbeschwerde erhoben.

Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz trat im November 2022 mit dem Ziel in Kraft, kurzfristig die Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenkassen von etwa 17 Milliarden Euro für das Jahr 2023 zu schließen.