Approbationsordnung: Neuer Entwurf mit Anpassungen

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen dritten Referentenentwurf einer „Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung“ vorgelegt. An einigen Stellen wurde der Entwurf angepasst. Nach wie vor ist die Frage der Kostenübernahme zwischen Bund und Ländern ungeklärt.

– Die Vergütung im PJ soll entdeckelt werden.

– Der Inhalt des Studiums der Medizin richtet sich im Kernbereich nach dem Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM).

– Die beiden Teile des M1 können u. a., anders als noch im Masterplan Medizinstudium vorgesehen, in zeitlicher Hinsicht zusammengefasst werden und sollen frühestens im 6. Fachsemester abgelegt werden.

– Fünf Wochen mindestens eine und höchstens zwei Wochen des Blockpraktikums sind verpflichtend in kinder- und jugendmedizinischen Lehrpraxen zu absolvieren.