Prüfungen: Voraussetzungen dürfen sich während des Studiums ändern

Studierende haben keinen Anspruch darauf, ihr Studium zu den gleichen Prüfungsbedingungen beenden zu können, wie sie zu Beginn ihres Studiums galten. Das
hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Das Gericht wies damit die Klage eines Medizinstudenten gegen die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) als unbegründet ab. Der Kläger wollte die UMG gerichtlich dazu verpflichten, ihn zu einer weiteren Wiederholungsprüfung zuzulassen, nachdem er zweimal durchgefallen war. Verwaltungsgericht Göttingen, AZ: 4 A/20