Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird zum 1. März aufgehoben
Die Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BayIfSMV) wird mit Wirkung zum 1. März 2023 aufgehoben. Da der Bund die Testnachweispflichten zu diesem Datum auslaufen lässt, entfällt auch die Notwendigkeit, die bayerischen Ausnahmen von der Testnachweispflicht festzulegen. Für den Besuch medizinischer oder pflegerischer Einrichtungen ist kein Test mehr erforderlich. Derzeit gelten nach Bundesrecht noch in einigen wenigen […]
Mehr