Keine Beschädigung der Qualität, der Struktur und des Ablaufs der ärztlichen Weiterbildung als Kollateralschaden der Krankenhausreform, keine Rückkehr zu Kurzzeitverträgen für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung!
Die Delegiertenversammlung des Hartmannbund-Landesverbandes Nordrhein fordert den Bundesgesetzgeber und die Tarifvertragsparteien anlässlich der designierten Krankenhausreform dazu auf, die hohe Qualität, sinnvolle Strukturen und den für alle Seiten verlässlichen Ablauf der ärztlichen Weiterbildung auch für die Zukunft sicherzustellen. Eine Rückkehr zu Kurzzeitverträgen für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung darf es nicht geben! Begründung: Ein Kern […]
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