
Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt erheben Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses
Gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt hat Baden-Württemberg eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Bezweckt wird damit die höchstrichterliche Überprüfung von Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf ihre Verfassungsmäßigkeit. „Die Klage sehen wir als notwendiges letztes Mittel, um die verbriefte Hoheit der Länder bei der Krankenhausplanung gegen wiederholte Eingriffe des G-BA zu schützen“, erklärte der baden-württembergische Gesundheitsminister […]
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