
BAG: Zuschlagsgrenze muss anteilig zur Arbeitszeit reduziert werden
Wird die tarifliche Vergütung von Mehrarbeit an eine bestimmte Wochenarbeitszeit geknüpft, müsse bei Teilzeitbeschäftigten deren geringere Arbeitszeit Berücksichtigung finden. Andernfalls liege eine unzulässige Benachteiligung vor. So entschied es das Bundesarbeitsgericht (BAG). Nach dem zugrunde liegenden Tarifvertrag gilt für Vollzeitbeschäftigte eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden. Ein Mehrarbeitszuschlag von 25 % wurde -auch für Teilzeitkräfte- erst […]
Mehr































